Impressum
FERIENWOHNUNG SIEBEREdgar Sieber
Untere Seestrasse 28
D-88085 Langenargen
Telefon: +49 (0)7543 - 2657
Telefax: +49 (0)7543 - 2653
E-Mail: urlaub(at)fewo-sieber.de
Internet: www.fewo-sieber.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Edgar Sieber
Registergericht:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Edgar Sieber
Gestaltung: Manuel Kallina | www.das-hinterland.de
Technische Umsetzung: ifusion GmbH
Einsatz von Google-Analytics
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Bildquellennachweis:
Haus und Wohnungen – Stefan Soell
Ausflugsziele Bodensee vielen Dank an: Bregenzer Festspiele, Pfahlbauten Unteruhldingen, Insel Mainau, Säntis Seilbahnen, Bregenzerwald Tourismus, Stadt Lindau, Rheinfall Tourismus, Therme Konstanz, Therme Meersburg, Zeppelin Museum Friedrichshafen, Sealife Center Konstanz, Gemeinde Meersburg, Priorat Birnau, Pfänder Seilbahnen, Ravensburger Spieleland. Foto Allgäu und Fahrrad Ausflüge: https://de.fotolia.com/
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Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
AGB
Auszüge aus dem Gastaufnahmevertrag (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienquartiers, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
4.b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises und bei Ferienwohnungen 10% des vereinbarten Preises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers bzw. der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.